Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen….
Freitag, den 28. November 2008Wer den Arbeitsplatz mehrfach aus privaten Gründen verlässt, ohne die Stechuhr zu betätigen, darf fristlos gekündigt werden. So etwas sei ein „schwerer Vertrauensbruch“. (LAG Rhinland-Pfalz, 4 Sa 996/06).















