Zeitarbeit und schwarze Schafe

Arbeitsrechtsexpertin Bettina Lammel aus Berlin wurde von „Frau im Trend“ (Ausgabe vom 10.5.08) interviewt. Ihre Antworten auf die Frage: „Wie erkennt man schwarze Schafe?“, gibt sie folgende drei Punkte bekannt:

  • Die Zeitarbeitsfirma (ZA-Firma) kann die sogenannte „Arbeitnehmer-Überlassungserlaubnis“ nicht vorweisen. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt, erst dann darf eine Firma ihre Beschäftigten als Leiharbeiter in andere Firmen schicken.
  • Das Unternehmen schließt mit dem Arbeitnehmer keinen Tarifvertrag ab.
  • Beim Vorstellungsgespräch wird der Bewerber nur über seine Pflichten aufgeklärt – nicht aber über seine Rechte!

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man Folgendes noch in Erfahrung bringen kann:

  • Kann die ZA-Firma auf Nachfrage Referenzen von zufriedenen Kunden oder Mitarbeitern vorweisen?
  • Wird man gut auf das Vorstellungsgespräch beim Kunden vorbereitet?
  • Welche Leistungen gibt`s bei Urlaub und Krankheit? Denn: Selbst wenn einen die Verleihfirma zeitweise nicht vermitteln kann – man hat dennoch Anspruch auf Gehalt!

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