Mini-Job und Bezahlung
Freitag, den 24. Oktober 2008Wenn das Jobcenter einen Mini-Job mit schlechter Bezahlung anbietet, der nur die Suche nach einem richtigen Job behindert, muss der ALG2 Empfänger diesen nicht annehmen. So die Entscheidung des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 3 AS 127/08).















