ALG II und Gewinne

Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel ein Auto, bekommt er solange kein Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Damit bestätigte es eine Entscheidung der Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis. Die hatte einem Familienvater aus Iserlohn für zehn Monate das ALG II mit der Begründung gestrichen, dass der Wagen als einmaliges Einkommen anzurechnen sei. SG Dortmund, Az. S 27 AS 59/07 ER

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