Bußgeld gilt für alle

Weil er falsch parkte, mußte ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Geldbuße bezahlen. Das wollte er nicht. Begründung: Er durchlaufe gleichzeitig ein Privatinsolvenzverfahren. Damit kam er beim Landgericht Berlin nicht durch. Einen „Freibrief“ für arme Menschen „zur folgenlosen Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es nicht.“ Auch Arbeitslose haben grundsätzlich eine Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit aus ihrem monatlichen Regelsatz zu zahlen (Az. 526 Qs 327/06).

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