Ein-Euro-Jobs: Kein Anrecht auf Gehalt

Lt. einer dpa-Meldung hat das Bundesarbeitsgericht die Klage eines Ein-Euro-Jobbers abgewiesen, der bei gleicher Tätigkeit wie Festangestellte auch so bezahlt werden wollte. Der Kläger arbeitete für den „Essen-auf-Rädern“-Dienst der Arbeiterwohlfahrt. Da er genauso wie die Angestellten eingesetzt werde und dies nicht den Kriterien für Ein-Euro-Jobs entspreche, verlangte er gleiche Bezahlung.

Die Bundesrichter wiesen die Klage wie die Vorinstanzen ab. Eine mögliche Verletzung der Vorschriften zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs begründe noch kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis (Az.: 5 AZR 290/07).

Eine Reaktion zu “Ein-Euro-Jobs: Kein Anrecht auf Gehalt”

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