Größer wohnen mit Hartz IV
Neue Hoffnung für Hartz-IV-Empfänger, die ihre zu große Wohnung aufgeben sollen! Wer nach einer Trennung allein lebt, muss sich in der Regel auf eine Wohnungsgröße von höchstens 45 qm beschränken. Ausnahme: Kommen die gemeinsamen Kinder regelmäßig und häufig zu Besuch, ist eine größere Wohnung angemessen.
(SG Aachen, S14 AS 80/07)
















Am 20. Oktober 2008 um 16:28 Uhr
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