Größer wohnen mit Hartz IV

Neue Hoffnung für Hartz-IV-Empfänger, die ihre zu große Wohnung aufgeben sollen! Wer nach einer Trennung allein lebt, muss sich in der Regel auf eine Wohnungsgröße von höchstens 45 qm beschränken. Ausnahme: Kommen die gemeinsamen Kinder regelmäßig und häufig zu Besuch, ist eine größere Wohnung angemessen.

(SG Aachen, S14 AS 80/07)

Eine Reaktion zu “Größer wohnen mit Hartz IV”

  1. wow gold

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