Hausverkauf, wenn arbeitslos?

In der „FREIZEITWOCHE“ vom Oktober 2007 ging es darum, dass die zuständige Agentur für Arbeit einem arbeitslosen Ingenieur das Arbeitslosengeld Hartz II verweigerte. Grund: Er besitze schließlich eine Immobilie, die er zunächst zu Geld machen solle. Der Ingenieur widersprach beim Sozialgericht und es gab ihm recht.

Das Urteil: Ein Wohnungsgrundstück muss bei der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung nicht unbedingt berücksichtigt werden. Das gilt jedenfalls, wenn die über einen angemessenen Wohnraum hinausgehende Fläche vom Leistungsempfänger vermietet wird und als Alternative nur der Verkauf der gesamten Immobilie in Frage kommt. Dies würde den vom Gesetzgeber bezweckten Schutz der Wohnung unterlaufen (Sozialgericht Stade, Az. S 17 AS 230/06)

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