Krankheit ist kein Kündigungsgrund
Es ging um die Sozialauswahl: Eine Frau hatte lange Jahre in der Wäscherei eines Krankenhauses gearbeitet. Als die Abteilung ausgegliedert wurde, erhielt sie die betriebliche Kündigung, während ihre Kolleginnen in anderen Abteilungen weiterbeschäftigt wurden.
Ihr Arbeitgeber begründete dies damit, dass sie aufgrund häufiger Krankmeldungen weniger leistungsstark sei. Die Mitarbeiterin erhob daraufhin Kündigungsschutzklage und zog bis vor das Bundesarbeitsgericht.
Hier erhielt sie Recht: Krankheitsanfällige Arbeitnehmer dürfen bei betriebsbedingten Kündigungen nicht benachteiligt werden, heißt es im Urteil (Az.: 2 AZR 306/06)
















Am 15. Oktober 2008 um 10:54 Uhr
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