Kündigung muss pünktlich kommen
Eine Arbeitnehmerin hatte einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Drei Wochen und einen Tag später erhielt sie die Kündigung. Einen Tag zu spät, sagte das Gericht. In dem Fall ist die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 613/06-11/07).















