Kündigung ohne Integrationsamt

Wird einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt, kann er gegen die Entlassung auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Wochen  angehen, wenn die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wurde. (BAG, Az: 2 AZR 864/06)

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