Kündigung ohne Integrationsamt
Wird einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt, kann er gegen die Entlassung auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Wochen angehen, wenn die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wurde. (BAG, Az: 2 AZR 864/06)















