Mini-Job und Bezahlung

Wenn das Jobcenter einen Mini-Job mit schlechter Bezahlung anbietet, der nur die Suche nach einem richtigen Job behindert, muss der ALG2 Empfänger diesen nicht annehmen. So die Entscheidung des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 3 AS 127/08).

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