Reicht es für eine Kündigung?

Versehentlich trug eine Büroangestellte zwei Stunden mehr Arbeitszeit ein und wurde prompt gekündigt. Zu Unrecht: Eine derartige Unachtsamkeit reicht nicht für eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es ein echter Betrugsversuch war. (LAG Hessen, Az. 6 Sa 1191/05)

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