Selbstständig nach Kündigung

Beim Start in die Selbstständigkeit sollten Sie u.a. den richtigen Zeitpunkt ausmachen. In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ging es um eine Buchhalterin, die von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde. Sofort reichte sie eine Kündigungsschutzklage ein, weil sie die Entlassung für nicht gerechtfertigt hielt.

Das Arbeitsgericht setzte einen Verhandlungstermin an, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen. Der entscheidende Fehler der Buchhalterin war: Bevor es zur Gerichtsverhandlung kam, machte sie sich selbstständig. Nun wurde die Verhandlung auf Antrag des Arbeitgebers abgesagt.

Der Grund: Macht sich ein Mitarbeiter selbstständig, während ein Kündigungsschutzprozeß läuft, wird eine ordentliche Kündigung wirksam, und alle Ansprüche entfallen.

Bundesarbeitsgericht (Az: 6 AZR 662/06)

Einen Kommentar schreiben

Du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.