Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen….
Wer den Arbeitsplatz mehrfach aus privaten Gründen verlässt, ohne die Stechuhr zu betätigen, darf fristlos gekündigt werden. So etwas sei ein „schwerer Vertrauensbruch“. (LAG Rhinland-Pfalz, 4 Sa 996/06).
Wer den Arbeitsplatz mehrfach aus privaten Gründen verlässt, ohne die Stechuhr zu betätigen, darf fristlos gekündigt werden. So etwas sei ein „schwerer Vertrauensbruch“. (LAG Rhinland-Pfalz, 4 Sa 996/06).
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