Zu alt für den Kassiererjob?
Eine Kassiererin in einem Supermarkt ist seit 17 Jahren in einem Supermarkt beschäftigt und in zwischen 51 Jahre alt. Eines Tages fand sie einen „Blauen Brief“ im Briefkasten – es war ihre Kündigung. Der Grund: „Betriebsbedingte Entlassung aus Altersgründen“.
Das wollte die Kassiererin nicht hinnehmen, vor allem aber wollte sie sich nicht „entsorgen“ lassen! Sie beschwerte sich erst beim Chef, und weil der von seiner Meinung absolut nicht abweichen wollte, zog sie vor Gericht – und gewann die Kündigungsschutzklage.
Das Urteil: Das Argument des Filialleiters, eine Kassiererin sei mit 51 Jahren schon fast im Rentenalter, ist nicht nachvollziehbar und schon gar kein Kündigungsgrund. Im Gegenteil fand der Richter: Das höhere Lebensalter der Mitarbeiterin und die langjährigen Erfahrungen im Unternehmen müssten sogar positiv gewertet werden. Die Kündigung ist nichtig. Die Kassiererin darf weiterarbeiten. LAG Mainz, Az: 4 Sa 728/04
















Am 27. Juli 2008 um 19:52 Uhr
Die Frau hat sicher recht, nur wie ihre Arbeitsbedingungen nun sind darüber würde ich gerne mal etwas erfahren. Zudem stellt sich die Frage, ob man für solche Chefs überhaupt arbeiten wollen würde. In solchen Fällen müsste es zudem harte Strafen für Unternehmen geben.
Der Chef wollte sicher lieber eine junge und hübsche Kassiererin haben, entweder für sich selbst, oder weil er glaubt es verkauft sich so mehr.
Am 15. Oktober 2008 um 11:04 Uhr
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