Zuviel gezahltes ALG behalten

Wird einem Arbeitslosen ein Bescheid von der Bundesagentur für Arbeit zugesandt, so muss er diesen nicht auf Richtigkeit überprüfen. In einem konkreten Fall durfte eine Frau 4000 Euro behalten, die ihr zuviel gezahlt wurde. (LSB München, Az. L8 AL 18/03)

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