Arbeitslos: Der große Frust

17. Februar 2009

„Brigitte woman“ (Ausgabe Februar, Das Magazin für Frauen über 40) schreibt über ein Grundsatzthema, dass jeden angehen müsste, der erst gar nicht in den großen Frust hinheinschliddern möchte, vom Auszubildenden hin bis zum Arbeitslosen!

Unter dem Titel „Der große Frust“ lesen wir in einer kleinen Einleitung: „Arbeit bedeutet mehr als Geld verdienen, ein Beruf kann auch eine Berufung sein. Und dennoch fragen viele sich irgendwann: Wo ist die Begeisterung geblieben?“

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Arbeitslos! Selbst schuld?

14. Februar 2009

Ja, sicher! Haben Sie Arbeit? Selbst schuld? Auch hier: Ja, sicher! Dieser super-kurze Beitrag soll helfen, sich selbst ein für allemal Klarheit zu verschaffen: „Ich bin arbeitslos! Was lief da schief?” Die Antwort finden Sie auch in meinem ebook

Nie wieder arbeitslos!


Arbeitslos und Chance

9. Februar 2009

In „BILD“ von heute geht es u.a. um Miro Klose, Fußballstar, der „Chancen am Fließband verballerte“. Aber in den Schlussminuten schlug er zweimal eiskalt zu: „Ich glaube immer an meine Chance.“

Mann kann immer wieder gerade von Sportlern einfache Erfolgsregeln lernen. So sollte es auch für jeden Arbeitslosen heißen, wenn er mal wieder eine Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräch usw.) „verballerte“ (Beispiele hier in den Beiträgen gibt es genug, auch wenn zu alt oder egal wie behindert):

Ich glaube immer an meine Chance

Ich glaube immer an meine Chance

Ich glaube immer an meine Chance

Ich glaube immer an meine Chance

Ich glaube immer an meine Chance

Ich glaube immer an meine Chance

Ich glaube immer an meine Chance

Ich glaube immer an meine Chance

Ich glaube immer an meine Chance

Ich glaube immer an meine Chance


Arbeitslos? Tu es!

6. Februar 2009

Gemeinsame Tage in Südafrika verbrachten Schauspielerin Veronica Ferres (43) und der deutsche Unternehmer Carsten Maschmeyer (49), Multimillionär, Co-Chef und Gründer des Finanzdienstleisters AWD. Der Unternehmer stammt aus einfachsten Verhältnissen, hat seinen Vater nie kennengelernt. Soweit unter bild.de. zu besserer Verdeutlichung.

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Surfen und Kündigung?

3. Februar 2009

Wird einem Arbeitnehmer nachgewiesen, dass er innerhalb eines halben Jahres etwa fünf Stunden lang Seiten von Bordellen angeschaut hat, darf sein Arbeitgeber ihm nicht fristlos kündigen. Zuvor muss der Angestellte abgemahnt werden,entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Für eine sofortige Kündigung müsste das Surfverhalten „ausschweifend und exzessiv“ sein (Az.: 10 Sa 505/07).