Neuer Job und Arbeitsvertrag
Sollte ein neuer Job in Sicht sein – u.a. durch das intensive Studium des ebooks Nie wieder arbeitslos – so kann es im Arbeitsvertrag einige Stolpersteine geben, die evtl. zu einem späteren Zeitpunkt negative Folgen haben können!
Wollen Sie z.B. bei einer größeren Firma anfangen, die an verschiedenen Orten vertreten ist, kann es passieren, dass Sie später woanders arbeiten müssen. Deshalb:
Wenn im Arbeitsvertrag z.B. nur steht: „Wird als Assistent (oder Assistentin) eingestellt”, könnten Sie später auch an einen anderen Firmenort versetzt werden. Achten Sie deshalb darauf, dass der Vertrag diese Möglichkeit nicht einräumt.
Die Probezeit sollte nicht länger als 6 Monate betragen. Nach dem Gesetz kann innerhalb der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden!
Sollten also die Berufsbezeichnung und der Arbeitsort im Arbeitsvertrag nicht genau angegeben sein, können Sie sich 14 Tage Zeit lassen, um die Situation zu beurteilen: Arbeitsplatz kündigen oder nicht!
Werden Überstunden bezahlt? Es kann vereinbart werden, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden durch das Gehalt abgegolten ist. Mehr als 10 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden in der Woche darf lt. Gesetz nicht gearbeitet werden. Es wird oft übersehen, dass grundsätzlich nur angeordnete bzw. bewilligte Mehrarbeit bezahlt wird!
Befristete Arbeitsverträge: Eine zeitliche Befristung ist nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wird. Sie kann über maximal 2 Jahre abgeschlossen werden. Ein Arbeitsverhältnis auf Dauer können Sie in der Regel nicht vorzeitig beenden! Mehr über befristete Arbeitsverhältnisse finden Sie hier!
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