Gründungszuschuss für Arbeitslose
Sollten Arbeitslose den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, so hält der Staat sage und schreibe über 23000 € parat. Das ist wirklich möglich, und es ist relativ einfach das Geld auf dem Konto zu haben. Diese Zuschüsse sind steuerfrei, frei verwendbar und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Für diesen neuen Gründungszuschuß und das Einstiegsgeld wird nicht so viel Werbung vom Staat gemacht. Wahrscheinlich ist, das ein ähnlich großer Ansturm wie bei der damaligen ICH-AG vermieden werden soll.
Das Nachfolgewerk zum Bestseller “Ich-AG und Überbrückungsgeld” ist jetzt bereits in der 2. Auflage erschienen (Linde-Verlag, 216 Seiten, 14,90 Euro). Für die Neuauflage wurden sämtliche Zahlenbeispiele aktualisiert und Neuregelungen eingearbeitet. Mehr dazu unter gründungszuschuss.de.
Der Gründungszuschuss hat die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst und ist nun das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland. Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Angestellte können von der großzügigen Förderung profitieren. Neben dem Gründungszuschuss hat sich das Einstiegsgeld als Fördervariante für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etabliert.
Das Buch “Gründungszuschuss und Einstiegsgeld - Erfolgreich selbständig mit Geld vom Staat” ist aus der Praxis heraus geschrieben: „Durch viele tausend E-Mail-Anfragen kennen wir die Fragen und Probleme, die Antragsteller wirklich beschäftigen“, so der Text unter gruendungszuschuss.de.
Über 23000 € sind für Arbeitslose viel Geld, und es sollte vorher genau die persönliche Situation berücksichtigt werden. Das Ziel muß klar vor Augen sein: Was will ich genau! Ein Plan muß aufgestellt werden usw. Wie leicht kann das Geld unter den Fingern zerinnen….















