Befristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile. Während der Arbeitgeber einen vorübergehenden Arbeitsbedarf befriedigen kann, ist der Arbeitnehmer froh über die Chance, sich zu bewähren. Bei Neueinstellungen wird die Befristung häufig als verlängerte Probezeit angesehen. Ungeachtet der Vorteile bedenken die Vertragsparteien aber häufig nicht, dass das befristete Arbeitsverhältnis zahlreiche Fallstricke aufweist.
Drei Beispiele zu Gunsten des Arbeitnehmers in Kurzform:
- Bekommt ein Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis eine Gehaltserhöhung, so wird aus diesem ein neues unbefristetes Arbeitsverhältnis.
- Tritt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit an, ohne dass der Arbeitsvertrag mit der schriftlichen Befristung bereits unterzeichnet ist, besteht in Wirklichkeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
- Arbeitet der Arbeitnehmer über das Befristungsende hinaus weiter, ohne dass der Arbeitgeber dem widerspricht, so wird das Arbeitsverhältnis ebenfalls zum unbefristeten.
Einen guten Überblick über befristete Arbeitsverhältnisse finden Sie hier.
Im Zweifelsfall sollte rechtzeitig fachkundigen anwaltlichen Rat eingeholt werden!















